Sunnitisch · Diese Tradition mit einer anderen vergleichen
Drawing up non-Shariah Wills
ohne Namen ·
Jamiatul Ulama KZN – Council of Muslim Theologians (Suedafrika) ·
2026-09-15
· Durban
· Quelle
Verantwortung · Hauptbotschaft
Wissen · tragend
Gemeinschaft
Ein muslimischer Solicitor darf kein nicht Shariah-konformes Testament für muslimische Klienten aufsetzen, da dies als Beihilfe zur Sünde gilt und gegen das koranische Verbot der Hilfe bei Sünde und Übertretung verstößt.
Es ist einem Solicitor (Rechtsexperten) nicht erlaubt, ein nicht Shariah-konformes Testament für einen muslimischen Klienten vorzubereiten, da dies einer Beihilfe zur Sünde gleichkäme.
Der Text ist eine Fatwa der Jamiatul Ulama KZN, die eine konkrete Frage eines muslimischen Solicitors beantwortet. Die Frage lautet, ob es einem muslimischen Rechtsanwalt erlaubt ist, ein nicht nach der Shariah gestaltetes Testament für muslimische Klienten aufzusetzen. Die Antwort verneint dies mit dem Argument, dass dies einer Beihilfe zur Sünde gleichkäme. Als Grundlage wird ein Hadith des Propheten zitiert, der das Erlaubte und Verbotene als klar bezeichnet und dazwischenliegende zweifelhafte Angelegenheiten warnt. Zusätzlich wird eine Stelle aus dem Koran (Surah Maaidah) angeführt, die zur Hilfe bei Sünde und Übertretung auffordert. Der Text empfiehlt, sich an die Jamiatul Ulama KZN zu wenden, die kostenlose Beratung für islamische Testamente anbietet. Es wird betont, dass sich Muslime frühzeitig mit Nachlassplanung befassen sollten. Die Fatwa basiert spezifisch auf dem Hanafi-Fiqh.
- Was ist nach diesem Text die Wurzel des Übels?
-
Sünde, persönliches Versagen, Schuld vor Gott; Unwissenheit, Illusion, falsche Sicht der Wirklichkeit
- Wo sitzt das Übel?
-
im Herzen, im Willen, in der Seele des Einzelnen
- Was hilft dagegen?
-
Gebote befolgen, Ordnung einhalten, Pflichten erfüllen; Einsicht, Lernen, Aufklärung, richtige Erkenntnis
- Was ist der Mensch nach diesem Text?
-
von Gott gewollt, mit Aufgabe und Verantwortung
- Wohin geht die Geschichte?
-
die Botschaft steht außerhalb der Geschichte
- Worauf stützt der Text seinen Anspruch?
-
auf den Stifter oder Propheten der Tradition; auf die heilige Schrift der eigenen Tradition
- Wem gilt die Zuwendung, die der Text fordert?
-
den eigenen Glaubensgeschwistern
- Wohin richtet sich die Kritik des Textes?
-
auf die eigene Gemeinschaft und sich selbst
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Wozu der Text aufruft
- sich an die Jamiatul Ulama KZN wenden (gesellschaftlich)
- ein Shariah-konformes Testament aufsetzen (gesellschaftlich)
- sich frühzeitig mit Nachlassplanung befassen (innerlich)
Genannte Stellen
Sunan Tirmidhi · Koran 5:2
Gemessen
- Grundhaltung
- -1 von -2 bis 2
- Eindringlichkeit
- 2 von 3
- Reichweite
- 3 von 5
- Konkretheit
- 3 von 3
- Abgrenzung
- 1 von 3
- Zeitbezug
- früher 2, jetzt 2, künftig 1
Ausgewertet mit qwen3.8-27b, Fassung v3.
Die Maßstäbe sind für alle Traditionen gleich, nachzulesen unter Werte.
Wortlaut auf Deutsch
Nasihah (Rat): Halaal und Haraam sind klar
Sayyiduna Numaan Ibn Basheer radiyallahu anhu berichtete, dass Rasulullah (sallallahu alayhi wa sallam) sagte: „Das Erlaubte ist klar und das Verbotene ist klar, und dazwischen liegen Angelegenheiten, die zweifelhaft (nicht klar) sind; viele der Menschen wissen nicht, ob es erlaubt oder verboten ist. So wer es lässt, um seine Religion und seine Ehre zu schützen, der wird sicher sein, und wer in etwas von ihnen fällt, der wird bald in das Verbotene gefallen sein." [Sunan Tirmidhi]
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Frage und Antwort:
Als muslimischer Solicitor, ist es mir erlaubt, ein nicht nach der Shariah gestaltetes Testament für meine muslimischen Klienten aufzusetzen?
Es ist einem Solicitor (Rechtsexperten) nicht erlaubt, ein nicht Shariah-konformes Testament für einen muslimischen Klienten vorzubereiten, da dies einer Beihilfe zur Sünde gleichkäme.
Allah Ta'ala sagt im Qur'an: „Helft einander nicht bei Sünde und Übertretung." (Surah Maaidah)
Hinweis: Die Jamiatul Ulama KZN bietet dem Publikum einen kostenlosen Dienst an, um Muslimen bei ihren islamischen Testamenten zu helfen. Wir können Sie beraten und Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Testament, Ihrer Erbschaft und jeder vorgeschlagenen Nachlassplanung beantworten, um sicherzustellen, dass Ihre Regelungen gemäß der Shariah gültig sind. Wir ermutigen Muslime, sich in ihrem Leben mit diesen Angelegenheiten zu befassen und sie nicht bis zu spät aufzuschieben. Um einen Termin zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an das Büro der Jamiatul Ulama KZN unter 031 207 7099.
Islamische Testamente sind auch hier zum Herunterladen verfügbar.
Und Allah Ta'ala weiß am besten
Mufti Muhammed Hamza Farooqui
Mufti Taahir Hansa
(Die hier gegebene Antwort basiert spezifisch auf der gestellten Frage und sollte zusammen mit der gestellten Frage gelesen werden. Islamische Rechtsentscheidungen in diesem Q&A-Newsletter werden gemäß dem Hanafi-Fiqh beantwortet, sofern nicht anders angegeben.)
Fatwa-Abteilung
Jamiatul Ulama (KZN)
Rat der muslimischen Theologen
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E-Mail: fatwa@jamiat.org.za
Fax: +27(0) 31 2074163
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Wortlaut im Original
Nasihah (Advice): Halaal & Haraam are clear
Sayyiduna Numaan Ibn Basheer radiyallahu anhu reported that Rasulullah (sallallahu alayhi wa sallam) said, “The lawful is clear and the unlawful is clear, and between that are matters that are doubtful (not clear); many of the people do not know whether it is lawful or unlawful. So, whoever leaves it to protect his religion and his honour, then he will be safe, and whoever falls into something from them, then he soon will have fallen into the unlawful.” [Sunan Tirmidhi]
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Question and Answer:
As a Muslim solicitor, is it permissible for me to draw up a non-Shariah will for my Muslim clients?
It is not permissible for a solicitor (legal professional) to prepare a non-Shariah-compliant will for a Muslim client, as it will amount to assisting in sin.
Allah Ta’ala says in the Qur’an: “Do not assist each other in sin and transgression.” (Surah Maaidah)
N.B. The Jamiatul Ulama KZN offers a free service to the public to assist Muslims with their Islamic Wills. We can advise you and answer questions relating to your Will, inheritance, and any proposed estate planning, to ensure that your arrangements are valid according to Shariah. We encourage Muslims to attend to these matters during their lifetime and not leave them until it is too late. To arrange an appointment, please contact the Jamiatul Ulama KZN office on 031 207 7099.
Islamic Wills are also available to download here .
And Allah Ta’ala Knows Best
Mufti Muhammed Hamza Farooqui
Mufti Taahir Hansa
(The answer hereby given is specifically based on the question asked and should be read together with the question asked. Islamic rulings on this Q&A newsletter are answered in accordance to the Hanafi Fiqh unless otherwise stated.)
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