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Sunnitisch · Diese Tradition mit einer anderen vergleichen

Unsere Aufgaben gegenüber den Sterbenden

DITIB Religionsamt · DITIB · 2024-11-08 · Köln · Quelle

Gemeinschaft · Hauptbotschaft Demut · tragend Fürsorge · tragend

Der Tod ist kein Ende, sondern der Beginn eines neuen Lebens, und die Gemeinschaft hat die Pflicht, Sterbende und Trauernde durch rituelle und soziale Handlungen zu begleiten und zu stützen.

Als Muslime haben wir gegenüber unseren Glaubensgeschwistern bestimmte Verpflichtungen, denen wir vor und nach ihrem Tod nachzugehen haben.

Der Text definiert den Tod als Übergang in ein neues Leben und nicht als Ende. Er listet konkrete Pflichten der Gläubigen gegenüber Sterbenden auf, wie Krankenbesuche, das Aussprechen der Glaubensbekenntnisse und das Rezitieren der Sure Yâsin. Nach dem Tod wird die kollektive Pflicht zur Waschung, Einbalsamierung und Beerdigung betont. Die Trauerzeit wird auf drei Tage festgelegt, während der Erbschaftsfragen aufgeschoben und über den Verstorbenen positiv geurteilt werden soll. Der Text ruft zur Demut vor Gottes Bestimmung auf und schließt mit einem Bittgebet für die Lebenden und die Verstorbenen. Die Handlungen werden als Ausdruck der Gemeinschaft und des Glaubens an das Jenseits dargestellt.

Weltbild

was das heißt
Was ist nach diesem Text die Wurzel des Übels?
Krankheit, Tod, Vergänglichkeit als Grundproblem
Wo sitzt das Übel?
im Herzen, im Willen, in der Seele des Einzelnen (erschlossen)
Was hilft dagegen?
Zusammenhalt, gegenseitige Hilfe, Zugehörigkeit; Gebet, Gottesdienst, Meditation, wiederholte Übung
Was ist der Mensch nach diesem Text?
vor allem Teil einer Gemeinschaft oder Schöpfung
Wohin geht die Geschichte?
die Botschaft steht außerhalb der Geschichte
Worauf stützt der Text seinen Anspruch?
auf den Stifter oder Propheten der Tradition; auf die heilige Schrift der eigenen Tradition
Wem gilt die Zuwendung, die der Text fordert?
den eigenen Glaubensgeschwistern
Wohin richtet sich die Kritik des Textes?
der Text kritisiert nicht

Verwandte Texte aus anderen Traditionen

nach Ähnlichkeit der Auswertung, ein Text je Tradition

Wozu der Text aufruft

Genannte Stellen

Koran 29:57 · Buhârî, Mezâlim, 10 · Müslim, Cenâiz, 1, 2 · Ibn Mâce, Cenâiz, 4 · Koran 2:156 · Kâsânî, Bedâî’, 1/300, 306, 318 · Müslim, Cenâiz, 66; Buhârî, Cenâiz, 54 · Buhârî, Cenâiz, 30

Gemessen

Grundhaltung
1 von -2 bis 2
Eindringlichkeit
2 von 3
Reichweite
3 von 5
Konkretheit
3 von 3
Abgrenzung
1 von 3
Zeitbezug
früher 1, jetzt 3, künftig 2

Ausgewertet mit qwen/qwen3.8-27b, Fassung v3. Die Maßstäbe sind für alle Traditionen gleich, nachzulesen unter Werte.

Wortlaut anzeigen
Unsere Aufgaben gegenüber den Sterbenden (08.11.2024) Meine Geschwister! Verehrte Gläubige! Eine Realität des Lebens ist folgende: Alles, was beginnt, wird enden; jeder, der kommt, wird gehen; alles Neue wird alt; alles Frische wird verderben; jeder Lebende wird sterben, und jede Seele wird den Tod kosten.1 Nach unserem Glauben ist der Tod jedoch kein Ende, sondern der Beginn eines neuen Lebens. Als Muslime haben wir gegenüber unseren Glaubensgeschwistern bestimmte Verpflichtungen, denen wir vor und nach ihrem Tod nachzugehen haben. Eine dieser Pflichten besteht darin, Kranke zu besuchen, besonders jene, deren Abschied aus dieser Welt nahe scheint. Schwerkranken durch unsere Anwesenheit Trost, moralische Unterstützung und das Gefühl zu geben, wertgeschätzt und geliebt zu werden, ist dabei von besonderer Wichtigkeit. Falls ein persönlicher Besuch nicht möglich ist, sollte man zumindest telefonisch nach dem Befinden fragen, was dem Kranken sehr guttun wird. Zudem gehört es zu den Empfehlungen unseres Propheten, sich vor dem Tod gegenseitig zu vergeben,2 dem Kranken – ohne Druck, aber hörbar – die Worte „Lâ ilâhe illallah/Es gibt keinen Gott außer Allah“ in Erinnerung zu rufen3 und die Sure Yâsin zu rezitieren, die über das Jenseits spricht.4 Wenn uns eine Nachricht vom Tod eines Geschwisters erreicht, reagieren wir mit den Worten „اِنَّا لِلّٰهِ وَاِنَّٓا اِلَيْهِ رَاجِعُونَؕ / Wir gehören Allah, und zu Ihm kehren wir zurück.”5 Auch wenn der Abschied schwer ist, die Augen sich mit Tränen füllen und Trauer das Herz umfasst, sprechen wir nichts, was Allah nicht gefallen würde. Wir können uns Allah nicht widersetzen und dürfen Seine Bestimmung nicht hinterfragen. In der Hoffnung, unsere verstorbenen Liebsten im Paradies wiederzutreffen, bewahren wir unseren Glauben und bemühen uns darum, das Wohlgefallen unseres Schöpfers zu erlangen. Zudem ist es eine Kollektivpflicht, also fard el-kifâye, die Verstorbenen auf vorgeschreibene Weise zu waschen, in ein Leichentuch zu hüllen,6 das Totengebet für sie zu verrichten, für sie zu beten,7 sie zum Grab zu begleiten und zu beerdigen. Meine Geschwister! Im Sterbefall eines Verwandten wird drei Tag lang getrauert.8 Während dieses drei Tage langen Prozesses werden die Nächsten des Verstorbenen nicht allein gelassen. Ihre Grundbedürfnisse wie Essen und Trinken werden seitens ihrer Nachbarn und Verwandten gedeckt. Da der Schmerz, einen geliebten Menschen zu verlieren, noch frisch ist, sollten Erbschaftsangelegenheiten in dieser Phase nicht besprochen werden. Und da nur Allah weiß, ob die verstorbene Person ein gutes oder schlechtes Ende hat, ist es nicht richtig, über sie zu urteilen. Auch wenn die verstorbene Person Fehler hatte, erinnert man sich nicht an ihre bösen, sondern an ihre guten Taten.9 Möge der erhabene Allah unseren verstorbenen muslimischen Geschwistern, die vom vergänglichen Diesseits ins ewige Jenseits gegangen sind, mit seiner Barmherzigkeit begegnen. Ich möchte meine Freitagspredigt mit einem Bittgebet unseres Propheten, den er im Totengebet zu formulieren pflegte, beenden: „O Allah! Lass diejenigen, die Du am Leben erhältst, der islamischen Religion gemäß leben. Lass diejenigen von uns, die Du abberufst, als Gläubige sterben!“10 Die DITIB-Predigtkommission [1] Ankebût, 29/57. [2] Buhârî, Mezâlim, 10. [3] Müslim, Cenâiz, 1, 2. [4] Ibn Mâce, Cenâiz, 4. [5] Bakara, 2/156. [6] Kâsânî, Bedâî’, 1/300, 306, 318. [7] Müslim, Cenâiz, 66; Buhârî, Cenâiz, 54. [8] Buhârî, Cenâiz, 30. [9] Ebû Dâvûd, Edeb, 50. [10] Ebû Dâvûd, Cenâiz, 54. 2024-11-08 Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung der DITIB reproduziert, vervielfältigt oder verarbeitet werden. Archiv 2007-2008  | 2009-2010 zurück Top Aktuelles 22.09.2025 DITIB sucht Mediengestalter/In Video- Bild & Ton Nachrichten 24.08.2026 DİTİB-Botschaft zur Mewlid-Nacht 19.08.2026 In tiefer Trauer 12.08.2026 Dr. Mehmet Aksoy, unser geschätzter ehemaliger DİTİB-Vorsitzender, ist verstorben Zu allen Pressemeldungen und Nachrichten Positionen 07.05.2025 Der Gebetsruf (Adhan) 06.05.2025 Humor im Islam 05.06.2024 DITIB Baden-Württemberg verurteilt den Angriff auf Vertreter von Pax Europa und Polizisten in Mannheim aufs Schärfste Archiv Landesverband 27.09.2023 Neuer Vorstand übernimmt Führung der Islamischen Religionsgemeinschaft DITIB-NRW e.V. 14.02.2020 Bombendrohungen gegen vier Moscheen Archiv Freitagspredigt 04.09.2026 Verantwortungsbewusstsein 28.08.2026 Die Herzen finden nur mittels Allahs Gedenken Ruhe 21.08.2026 Unsere Wiedergeburt: Die Geburt des Propheten Gehe zu Predigt Archiv