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Konservativ · Diese Tradition mit einer anderen vergleichen

Schabbat 11.5 Werfen vom Meer aufs Land

Mischna Tora Talmud · Mischna Tora Talmud · 2024-02-04 · Quelle

Wissen · Hauptbotschaft Verantwortung · tragend

Das Werfen von Gegenständen zwischen dem Meer, dem Land und Schiffen ist am Schabbat in bestimmten Konstellationen erlaubt, da es sich um Übergänge zwischen Bereichen handelt, die nach Tora nicht unter das Trageverbot fallen, während das Tragen zwischen privaten und öffentlichen Bereichen streng ver

Wer aus dem Meer aufs Land vom Landort ins Meer, aus dem Meer ins Schiff, aus dem Schiff ins Meer, aus einem Schiff ins andere Wirft, ist frei.

Der Text analysiert die halachischen Regeln des Schabbats hinsichtlich des Werfens von Gegenständen zwischen verschiedenen juristischen Bereichen. Er definiert das Meer als 'Karmelit' (halb-privater Bereich), das Land als öffentlichen Bereich und das Schiff als privaten Bereich, sofern es bestimmte Mindestmaße erfüllt. Das Werfen vom Meer (Karmelit) in den öffentlichen oder privaten Bereich ist nach Tora erlaubt, da das Verbot hier nur rabbinischen Ursprungs ist. Im Gegensatz dazu ist das Tragen oder Werfen vom privaten Bereich (Schiff) in den öffentlichen Bereich (Land) verboten. Der Text unterscheidet zudem zwischen Schiffen, die aneinander gebunden sind (ein gemeinsamer privater Bereich) und solchen, die getrennt sind (durch Karmelit getrennte Privatbereiche). Bei getrennten Schiffen ist das Tragen verboten, das Werfen jedoch erlaubt, da es keinen direkten Transfer zwischen zwei Privatbereichen darstellt. Die Auslegung dient der Präzisierung der Grenzen zwischen erlaubtem und verbotenem Handeln am Schabbat.

Weltbild

was das heißt
Was ist nach diesem Text die Wurzel des Übels?
Unwissenheit, Illusion, falsche Sicht der Wirklichkeit (erschlossen)
Wo sitzt das Übel?
im Herzen, im Willen, in der Seele des Einzelnen
Was hilft dagegen?
Gebote befolgen, Ordnung einhalten, Pflichten erfüllen; Einsicht, Lernen, Aufklärung, richtige Erkenntnis
Was ist der Mensch nach diesem Text?
selbstbestimmt, Urheber seines Handelns
Worauf stützt der Text seinen Anspruch?
auf Tradition, Väter, gewachsene Praxis
Wem gilt die Zuwendung, die der Text fordert?
den eigenen Glaubensgeschwistern
Wohin richtet sich die Kritik des Textes?
der Text kritisiert nicht

Verwandte Texte aus anderen Traditionen

nach Ähnlichkeit der Auswertung, ein Text je Tradition

Wozu der Text aufruft

Genannte Stellen

Mishna Schabbat 11,5

Gemessen

Grundhaltung
0 von -2 bis 2
Eindringlichkeit
1 von 3
Reichweite
3 von 5
Konkretheit
3 von 3
Abgrenzung
0 von 3
Zeitbezug
früher 1, jetzt 3, künftig 0

Ausgewertet mit qwen/qwen3.8-27b, Fassung v3. Die Maßstäbe sind für alle Traditionen gleich, nachzulesen unter Werte.

Wortlaut anzeigen
Mishnashabad, 11. Kapitel, 5. Mishna, sagt die Mishna. Hasrek min hayyam le yabashah, min hayyabashah le yam, min hayyam les finna, min sahs finna, le havertab, patur. Wer aus dem Meer aufs Land vom Landort ins Meer, aus dem Meer ins Schiff, aus dem Schiff ins Meer, aus einem Schiff ins andere Wirft, ist frei. Was soll diese Aufzählung? Mehr Schiff und Land verkörpern hier die unterschiedlichen Bereiche. In der letzten Schnau haben wir gelernt, dass das Meer zum Bereich Kamelit gehört, weil es von der Öffentlichkeit nicht begangen wird. Wer nun vom Meer aus, einen Gegenstand aufs Land wirft, also vom Bereich Kamelit, in den öffentlichen Bereich, ist frei, weil es kein Verbot von der Torah gibt, aus dem Kamelit in ein öffentliches Gebiet zu werfen oder zu tragen. Das Verbot ist nur rabbinische Natur. Genauso verhält er sich, wer in Gegenstand vom Meer aufs Schiff wirft. Das Schiff gehört hier zum privaten Bereich, denn wie wir bereits gelernt haben, muss eine Sache 10 wachim, also 80 cm, hoch sein und eine Fläche von 4 x 4 wachim, also 32 x 32 cm haben, um als ein privater Bereich zu gelten. Wer einen Gegenstand vom Meer aufs Schiff wirft, wirft einen Gegenstand vom Kamelit in den privaten Bereich, was nach Torah nicht verboten ist. Das Gleiche gilt natürlich auch in die andere Richtung, also vom Schiff ins Meer oder vom Land ins Meer und so weiter. Was nicht geht, ist vom Schiff aufs Land, denn dabei würde man vom Privaten in den öffentlichen Bereich tragen oder werfen. Zuletzt nannte die Michner den Fall vom Schiff aufs andere Schiff, also vom privaten Bereich, den anderen privaten Bereich. Aus den früheren Michneren wissen wir bereits, dass dies erlaubt ist. Und ein ehemlicher Fall lautet, Sfinot keshrod su vaso met al-telim misol aso Sind Schiffe aneinander gebunden, so kann man Sachen aus einem ins andere bringen. Im ehemlicher Schrot, af al pi me kufot el metatelim misol aso, sind sie nicht verbunden. Wenn gleich aneinander stoßen darf man nicht aus einem ins andere bringen. Wenn die Boote zu einem einzigen privaten Bereich zusammengebunden sind, ist das Tragen von einem Schiff oder von einem Boot zu einem anderen Boot erlaubt. Wenn die Boote nicht zusammengebunden sind und sich zwischen ihnen ein Raum von 4 am Mod befindet, haben wir 2 durch Kamellit getrennte Privatbereiche. Also ein Privatbereich dazwischen Kamellit und wieder ein Privatbereich. Es ist verboten von einem privaten Bereich zu einem privaten Bereich etwas zu tragen, der durch ein Kamellit abgegrenzt ist. Wir wissen aber bereits, dass das Werfen erlaubt ist.