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Sunnitisch · Diese Tradition mit einer anderen vergleichen

Will a Separated Wife and Her Children Inherit From the Father?

ohne Namen · Jamiatul Ulama KZN – Council of Muslim Theologians (Suedafrika) · 2026-09-23 · Durban · Quelle

Gerechtigkeit · Hauptbotschaft Wissen · tragend

Im islamischen Erbrecht nach dem Hanafi-Fiqh behalten eine getrennt lebende, aber nicht geschiedene Ehefrau und ihre Kinder aus dieser Ehe ihr Erbrecht am Nachlass des verstorbenen Ehemannes.

Wenn ein Ehemann mit seiner Ehefrau/seinen Ehefrauen verheiratet ist, d. h., sie wurden nicht von ihm geschieden, als er verstarb, werden alle seine Ehefrauen bei seinem Tod von ihm erben, unabhängig von einer Trennung, die während seines Lebens stattgefunden haben mag.

Der Text beantwortet eine juristische Frage zur islamischen Erbrechtspraxis im Hanafi-Fiqh. Er stellt fest, dass eine getrennt lebende, aber nicht geschiedene Ehefrau sowie die Kinder aus dieser Ehe beim Tod des Vaters erben. Als Grundlage wird ein Hadith zitiert, der die gerechte Behandlung mehrerer Ehefrauen einfordert. Der Text betont, dass die Erbrechte unabhängig von einer Trennung während des Lebens bestehen bleiben. Es wird auf die Dienste der Jamiatul Ulama KZN für die Erstellung islamischer Testamente verwiesen. Die Antwort unterstreicht die Wichtigkeit, Nachlassangelegenheiten rechtzeitig zu klären. Der Text dient der rechtlichen Aufklärung innerhalb der muslimischen Gemeinschaft.

Weltbild

was das heißt
Was ist nach diesem Text die Wurzel des Übels?
Unwissenheit, Illusion, falsche Sicht der Wirklichkeit (erschlossen)
Wo sitzt das Übel?
im Herzen, im Willen, in der Seele des Einzelnen
Was hilft dagegen?
Gebote befolgen, Ordnung einhalten, Pflichten erfüllen; Einsicht, Lernen, Aufklärung, richtige Erkenntnis
Was ist der Mensch nach diesem Text?
von Gott gewollt, mit Aufgabe und Verantwortung
Worauf stützt der Text seinen Anspruch?
auf den Stifter oder Propheten der Tradition; auf ein gegenwärtiges Oberhaupt, Lehrer, Amt
Wem gilt die Zuwendung, die der Text fordert?
den eigenen Glaubensgeschwistern
Wohin richtet sich die Kritik des Textes?
der Text kritisiert nicht

Verwandte Texte aus anderen Traditionen

nach Ähnlichkeit der Auswertung, ein Text je Tradition

Wozu der Text aufruft

Genannte Stellen

Sunan Tirmidhi

Gemessen

Grundhaltung
0 von -2 bis 2
Eindringlichkeit
1 von 3
Reichweite
2 von 5
Konkretheit
3 von 3
Abgrenzung
0 von 3
Zeitbezug
früher 1, jetzt 3, künftig 1

Ausgewertet mit qwen/qwen3.8-27b, Fassung v3. Die Maßstäbe sind für alle Traditionen gleich, nachzulesen unter Werte.

Wortlaut auf Deutsch
Nasihah (Rat): Gleichbehandlung unter seinen Ehefrauen Sayyiduna Abu Hurayrah radiyallahu anhu berichtete, dass Rasulullah (sallallahu alayhi wa sallam) sagte: „Wenn ein Mann zwei Ehefrauen hat und er zwischen ihnen nicht gerecht handelt, wird er am Tag der Auferstehung (Qiyamah) mit einer hängenden Seite kommen.“ [Sunan Tirmidhi] ______________________________ Frage und Antwort: Mein Vater hat zwei Ehefrauen. Er hat sich von seiner zweiten Ehefrau und seinen Kindern aus seiner zweiten Ehe getrennt. Wenn mein Vater verstirbt, werden dann seine zweite Ehefrau und ihre Kinder aus ihm von meinem Vater erben? Wenn ein Ehemann mit seiner Ehefrau/seinen Ehefrauen verheiratet ist, d. h., sie wurden nicht von ihm geschieden, als er verstarb, werden alle seine Ehefrauen bei seinem Tod von ihm erben, unabhängig von einer Trennung, die während seines Lebens stattgefunden haben mag. Hinsichtlich seiner Kinder sind alle von ihnen berechtigt, von ihm zu erben, unabhängig davon, ob ihre Mutter von ihm geschieden wurde. HINWEIS: Die Jamiatul Ulama KZN bietet der Öffentlichkeit einen kostenlosen Dienst an, um Muslimen bei ihren islamischen Testamenten zu helfen. Wir können Sie beraten und Fragen zu Ihrem Testament, Ihrer Erbschaft und jeder vorgeschlagenen Nachlassplanung beantworten, um sicherzustellen, dass Ihre Anordnungen gemäß der Shariah gültig sind. Wir ermutigen Muslime, sich während ihres Lebens mit diesen Angelegenheiten zu befassen und sie nicht bis zu spät aufzuschieben. Um einen Termin zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an das Büro der Jamiatul Ulama KZN unter 031 207 7099. Islamische Testamente können auch hier heruntergeladen werden. Und Allah Ta’ala weiß am besten Mufti Muhammed Hamza Farooqui Mufti Taahir Hansa (Die hier gegebene Antwort basiert spezifisch auf der gestellten Frage und sollte zusammen mit der gestellten Frage gelesen werden. Islamische Rechtsmeinungen in diesem Q&A-Newsletter werden gemäß dem Hanafi-Fiqh beantwortet, sofern nicht anders angegeben.) Fatwa-Abteilung Jamiatul Ulama (KZN) Rat der muslimischen Theologen 223 Alpine Road, Overport Durban, Südafrika Tel : +27 (0) 31 2077099 Email: fatwa@jamiat.org.za Fax : +27(0) 31 2074163 Website : www.jamiat.org.za
Wortlaut im Original
Nasihah (Advice): Equality amongst one’s Wives Sayyiduna Abu Hurayrah radiyallahu anhu reported that Rasulullah (sallallahu alayhi wa sallam) said, “When a man has two wives and he is not just between them, he will come on the Day of Qiyamah with one side drooping.” [Sunan Tirmidhi] ______________________________ Question and Answer: My father has two wives. He has separated from his second wife and his children from his second wife. If my father passes away, will his second wife and her children from him inherit from my father? If a husband is married to his wife/wives, i.e., they were not divorced from him when he passed away, all his wives will inherit from him upon his demise, regardless of any separation that may have occurred during his lifetime. Regarding his children, all of them are entitled to inherit from him, irrespective of whether their mother was divorced by him. N.B. The Jamiatul Ulama KZN offers a free service to the public to assist Muslims with their Islamic Wills. We can advise you and answer questions relating to your Will, inheritance, and any proposed estate planning, to ensure that your arrangements are valid according to Shariah. We encourage Muslims to attend to these matters during their lifetime and not leave them until it is too late. To arrange an appointment, please contact the Jamiatul Ulama KZN office on 031 207 7099. Islamic Wills are also available to download here . And Allah Ta’ala Knows Best Mufti Muhammed Hamza Farooqui Mufti Taahir Hansa (The answer hereby given is specifically based on the question asked and should be read together with the question asked. Islamic rulings on this Q&A newsletter are answered in accordance to the Hanafi Fiqh unless otherwise stated.) Fatwa Department Jamiatul Ulama (KZN) Council of Muslim Theologians 223 Alpine Road, Overport Durban, South Africa Tel : +27 (0) 31 2077099 Email: fatwa@jamiat.org.za Fax : +27(0) 31 2074163 Website : www.jamiat.org.za