Humanistisch · Diese Tradition mit einer anderen vergleichen
Sterbehilfe, Gesetze und ein noch nicht beendeter Kampf
Frank Nicolai ·
Humanistischer Pressedienst ·
2026-09-24
· Quelle
Gerechtigkeit · Hauptbotschaft
Wahrhaftigkeit · tragend
Das Bundesverfassungsgericht hat mit der Aufhebung von Paragraf 217 StGB ein verfassungswidriges Eingriff in die Selbstbestimmung am Lebensende beseitigt, doch der politische Kampf um dieses Recht ist noch nicht beendet.
Doch der Kampf ist noch längst nicht zu Ende. Insbesondere konservative und religiöse Kräfte möchten sich nicht damit abfinden, dass das BVG den Menschen das Recht zugestanden hat, selbstbestimmt über ihr Lebensende zu entscheiden.
Der Text blickt anlässlich des 20-jährigen Jubiläums des Humanistischen Pressedienstes auf die Entwicklung der Sterbehilfe in Deutschland zurück. Im Zentrum steht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020, mit dem Paragraf 217 StGB für nichtig erklärt wurde. Der Text schildert den Weg dorthin: die Einführung des Paragrafen 217 StGB im November 2015, die Kritik humanistischer Organisationen und die juristischen Schritte bis zur Aufhebung. Zitiert werden Stellungnahmen von Rosemarie Will, Elke Baezner, Rolf Schwanitz sowie der Giordano-Bruno-Stiftung. Der Text betont, dass der Kampf um die Selbstbestimmung am Lebensende noch nicht beendet ist, da konservative und religiöse Kräfte weiterhin versuchen, ein neues Verhinderungsgesetz zu installieren. Der Humanistische Pressedienst kündige an, die Entwicklung weiter zu beobachten.
- Was ist nach diesem Text die Wurzel des Übels?
-
Ausbeutung, Unterdrückung, ungleiche Verhältnisse
- Wo sitzt das Übel?
-
in Wirtschaft, Politik, gesellschaftlichen Strukturen
- Was hilft dagegen?
-
gerechte gesellschaftliche oder politische Verhältnisse; praktisches Handeln am Nächsten, Werke (erschlossen)
- Was ist der Mensch nach diesem Text?
-
selbstbestimmt, Urheber seines Handelns
- Wohin geht die Geschichte?
-
es wird besser, Entwicklung zum Guten
- Worauf stützt der Text seinen Anspruch?
-
auf Argument, Logik, Wissenschaft
- Wem gilt die Zuwendung, die der Text fordert?
-
jedem Menschen, ohne Ansehen des Glaubens
- Wohin richtet sich die Kritik des Textes?
-
auf andere, die Gesellschaft, andere Gruppen
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nach Ähnlichkeit der Auswertung, ein Text je Tradition
Wozu der Text aufruft
- die Entwicklung der Sterbehilfe-Gesetzgebung beobachten (gesellschaftlich)
Gemessen
- Grundhaltung
- 1 von -2 bis 2
- Eindringlichkeit
- 2 von 3
- Reichweite
- 4 von 5
- Konkretheit
- 2 von 3
- Abgrenzung
- 2 von 3, benannt: konservative und religiöse Kräfte
- Zeitbezug
- früher 2, jetzt 3, künftig 2
Ausgewertet mit qwen3.8-27b, Fassung v3.
Die Maßstäbe sind für alle Traditionen gleich, nachzulesen unter Werte.
Wortlaut anzeigen
Gesundheit
20 Jahre hpd
Sterbehilfe, Gesetze und ein noch nicht beendeter Kampf
In diesem Jahr feiert der Humanistische Pressedienst ( hpd ) sein 20-jähriges Jubiläum. Die Redaktion möchte diese Zeit Revue passieren lassen und jeden Monat auf einen Artikel oder ein Thema hinweisen, der beziehungsweise das die Gesellschaft mitverändert hat. So begleitet unter anderem auch das Thema „Sterbehilfe“ den hpd seit seiner Gründung.
Frank
Nicolai
24.09.2026
Kampagnen-Fahrzeuge vor dem Kanzleramt
Foto: © Frank Nicolai
Nicht nur, dass die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben ( DGHS ) seit langer Zeit zu den Unterstützern des hpd gehört. Auch eines der Themen, mit denen sich der Verein beschäftigt, gehört zum Erbgut des hpd : Die Sterbehilfe oder besser: das Humane Sterben.
Mit Sicherheit war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom 26. Februar 2020 ein Meilenstein für das säkulare Deutschland. Das Gericht hatte mit seiner Entscheidung den bis dahin geltenden Paragrafen 217 StGB für nichtig erklärt. Michael Schmidt-Salomon nannte dieses Gesetz zeit seines Bestehens „Sterbehilfeverhinderungsgesetz“. Und das sah das Bundesverfassungsgericht ähnlich. Die VerfassungsrichterInnen betonten in der Verhandlung, „dass das Grundgesetz vom autonom entscheidenden Menschen ausgehe. Dieser habe das Recht, über sein Leben und Sterben selbst zu bestimmen.“ Der Staat – so das BVG – darf deshalb nicht per Gesetz in das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen eingreifen.
Doch bis zu diesem Urteil war es ein langer Weg.
Denn zuvor hatte der 18. Deutsche Bundestag in seiner 134. Plenarsitzung am 6. November 2015 die seit dem Reichsstrafgesetzbuch in Deutschland geltende Straffreiheit des assistierten Suizides beendet. Gegen den an diesem Tag beschlossenen Paragrafen 217 StGB regte sich von Beginn an Widerstand.
Rosemarie Will vom Bundesvorstand der Humanistischen Union ( HU ) sagte damals: „Dies ist ein Rückschlag im Kampf um die Selbstbestimmung Sterbender, der sich unser Verein seit den 1970er Jahren verschrieben hat“. Die damalige DGHS -Präsidentin Elke Baezner zeigte sich „sehr enttäuscht“, dass der Bundestag das „Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ beschlossen hat. „Für die Menschen in Deutschland wird die Situation durch ein solches neues Gesetz nicht einfacher.“
Als „schwarzen Tag für die Liberalität in Deutschland“ bezeichnete Rolf Schwanitz den Bundestagsbeschluss; der Humanistische Verband Deutschlands ( HVD) äußerte scharfe Kritik und nannte das Gesetz und den darauf beruhenden Paragraf 217 StGB „einen Schlag gegen die Selbstbestimmung am Lebensende, den Willen der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger sowie die Gewissensfreiheit und Rechtssicherheit von Ärzten.“
Ein Eilantrag von vier Mitgliedern des Vereins Sterbehilfe Deutschland , den Paragraf 217 StGB sofort außer Kraft zu setzen, wurde abgewiesen . Die Richter stellten bei der Ablehnung des Eilantrags jedoch bereits klar, dass damit nicht das letzte Wort zur Sache gesagt sei. „Die dem Eilantrag zugrunde liegende Verfassungsbeschwerde sei weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet.“ Das Gericht ließ durchblicken, dass es die Argumentation gegen das Gesetz für nachvollziehbar hielt.
Die Giordano-Bruno-Stiftung ( gbs ) kündigte noch am Tag des Bundestagsbeschlusses an, juristisch gegen das Gesetz vorgehen zu wollen. „Dieses Gesetz wird vor Gericht keinen Bestand haben!“ Es dauerte keine fünf Jahre von dieser Ankündigung bis zum Urteil des BVG, welches feststellte, dass das „Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ ein Verstoß gegen das Grundgesetz sei, und es für nichtig erklärte.
Doch der Kampf ist noch längst nicht zu Ende. Insbesondere konservative und religiöse Kräfte möchten sich nicht damit abfinden, dass das BVG den Menschen das Recht zugestanden hat, selbstbestimmt über ihr Lebensende zu entscheiden. Es wird immer und immer wieder versucht, Gesetzesinitiativen zu starten , um eine – wenn auch veränderte – Variante des gekippten Paragrafen 217 StGB erneut zu installieren. Auch wenn ein Versuch, ein neues „Sterbehilfeverhinderungsgesetz“ zu erlassen, im Bundestag scheiterte , gibt es noch immer Diskussionen über das Thema bei den Bundestagsabgeordneten. Der Humanistische Pressedienst wird deshalb wohl auch in den nächsten Jahren ein wachsames Auge auf diese Entwicklung haben müssen.
Hinweis: Den aktuellen Stand erklärt dieser Artikel im hpd : " Suizidhilfe in Deutschland - Vortrag von Ulla Bonnekoh in Düsseldorf ".
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Frank Nicolai
Der Autor schreibt seit 2009 für den hpd . Er war von Oktober 2013 bis zum März 2025 Chefredakteur des Humanistischen Pressedienstes .