Sunnitisch · Diese Tradition mit einer anderen vergleichen
Am I Entitled to Keep a Car My Ex-Husband Gave Me as a Gift?
ohne Namen ·
Jamiatul Ulama KZN – Council of Muslim Theologians (Suedafrika) ·
2026-10-26
· Durban
· Quelle
Gerechtigkeit · Hauptbotschaft
Wissen · tragend
Ein islamisch gültiges Geschenk, das durch Besitznahme vollzogen wurde, ist unwiderruflich und darf vom Schenker nach der Scheidung nicht zurückgefordert werden, auch wenn die Finanzierung noch läuft.
Sobald ein gültiges Geschenk und die Besitznahme (Qabdh) stattgefunden haben, ist es dem Schenker nicht erlaubt, dieses Geschenk zurückzunehmen oder es zurückzufordern.
Der Text behandelt eine juristische Frage aus dem islamischen Recht (Hanafi-Fiqh) bezüglich eines während der Ehe geschenkten Autos. Die zentrale Aussage lautet, dass ein vollzogenes Geschenk (Hibah) mit Besitznahme (Qabdh) nicht rückgängig gemacht werden kann. Der Sprecher, Mufti Muhammed Hamza Farooqui, stellt klar, dass der Ex-Mann das Auto nicht zurückfordern darf, wenn die Eigentumsübertragung wirksam war. Die Finanzierung des Autos bleibt jedoch die Verantwortung des Schenkers. Sollte das Auto nur geliehen gewesen sein, wäre eine Rücknahme zulässig. Der Text verweist auf hadithische Quellen und juristische Werke wie 'Badaa'i'. Er dient als offizielle Fatwa der Jamiatul Ulama in Südafrika. Die Antwort betont die Bindungswirkung des Geschenks im islamischen Familien- und Sachenrecht.
- Was ist nach diesem Text die Wurzel des Übels?
-
Unwissenheit, Illusion, falsche Sicht der Wirklichkeit (erschlossen)
- Wo sitzt das Übel?
-
in Wirtschaft, Politik, gesellschaftlichen Strukturen
- Was hilft dagegen?
-
Gebote befolgen, Ordnung einhalten, Pflichten erfüllen; Einsicht, Lernen, Aufklärung, richtige Erkenntnis
- Was ist der Mensch nach diesem Text?
-
selbstbestimmt, Urheber seines Handelns
- Worauf stützt der Text seinen Anspruch?
-
auf den Stifter oder Propheten der Tradition; auf ein gegenwärtiges Oberhaupt, Lehrer, Amt
- Wem gilt die Zuwendung, die der Text fordert?
-
den eigenen Glaubensgeschwistern
- Wohin richtet sich die Kritik des Textes?
-
der Text kritisiert nicht
Verwandte Texte aus anderen Traditionen
nach Ähnlichkeit der Auswertung, ein Text je Tradition
Wozu der Text aufruft
- Geschenk als vollzogen anerkennen (zwischenmenschlich)
- Besitznahme dokumentieren (gesellschaftlich)
Genannte Stellen
al-Adab al-Mufrad
Gemessen
- Grundhaltung
- 0 von -2 bis 2
- Eindringlichkeit
- 1 von 3
- Reichweite
- 2 von 5
- Konkretheit
- 3 von 3
- Abgrenzung
- 0 von 3
- Zeitbezug
- früher 1, jetzt 3, künftig 0
Ausgewertet mit qwen/qwen3.8-27b, Fassung v3.
Die Maßstäbe sind für alle Traditionen gleich, nachzulesen unter Werte.
Wortlaut auf Deutsch
Nasihah (Rat): Schenken schafft Liebe
Sayyiduna Abu Hurairah Radiyallahu anhu berichtete, dass Rasulullah Sallallahu alayhi wa sallam sagte: „Schenkt euch gegenseitig Geschenke, und ihr werdet euch lieben.“ [al-Adab al-Mufrad]
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Frage und Antwort:
Kann mein Ex-Mann ein Auto zurückfordern, das er mir während unserer Ehe geschenkt hat? Er kaufte das Auto für mich und schenkte es mir während unserer Ehe unter einer Finanzierung auf seinen Namen. Nach unserer Scheidung nahm er das Auto zurück und ließ mich ohne Transportmittel zurück. Habe ich rechtlich Anspruch darauf, es zu behalten, da es als Geschenk übergeben wurde?
A. Wenn Ihr Ehemann Ihnen das Auto geschenkt und Sie die vollständige Besitznahme davon vorgenommen haben, gilt das Geschenk (hibah) als vollzogen.
Sobald ein gültiges Geschenk und die Besitznahme (Qabdh) stattgefunden haben, ist es dem Schenker nicht erlaubt, dieses Geschenk zurückzunehmen oder es zurückzufordern.
Daher hat er kein Recht, das Auto nach dem Geschenk an Sie zurückzunehmen. Die Tatsache, dass das Auto finanziert oder noch abbezahlt wird, bleibt seine Verantwortung, da er diese Verpflichtung beim Abschluss des Geschenks übernommen hat.
Allerdings, wenn das Auto Ihnen nie wirklich geschenkt wurde und er Ihnen nur die Nutzung erlaubte, würde es als geliehenes Gut und nicht als Geschenk betrachtet werden. In diesem Fall wäre er berechtigt, es zurückzunehmen.
Zusammenfassend hängt die Entscheidung davon ab, ob Sie die echte Eigentümerschaft und Besitznahme des Autos hatten oder lediglich die Erlaubnis zur Nutzung. [An-Nutaf fil Fataawa 1/518, Badaa’I 6/115-119]
Und Allah Ta’ala weiß es am besten
Mufti Muhammed Hamza Farooqui
Mufti Taahir Hansa
(Die hier gegebene Antwort basiert spezifisch auf der gestellten Frage und sollte zusammen mit der gestellten Frage gelesen werden. Islamische Rechtsentscheidungen in diesem Q&A-Newsletter werden gemäß dem Hanafi-Fiqh beantwortet, sofern nicht anders angegeben.)
Fatwa-Abteilung
Jamiatul Ulama (KZN)
Rat der muslimischen Theologen
223 Alpine Road, Overport
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Wortlaut im Original
Nasihah (Advice): Gifting creates Love
Sayyiduna Abu Hurairah Radiyallahu anhu reported that Rasulullah Sallallahu alayhi wa sallam said, “Give each other gifts and you will love each other.” [al-Adab al-Mufrad]
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Question and Answer:
Can my ex-husband take back a car he gifted me while we were married? He bought the car for me and gifted it to me during our marriage under finance in his name. After our divorce, he took the car back, leaving me without transportation. Am I legally entitled to keep it since it was given as a gift?
A . If your husband gifted you the car and you took full possession of it, the gift (hibah) is considered complete.
Once a valid gift and possession (Qabdh) have taken place, it is not permissible for the giver to revoke or reclaim that gift.
Therefore, he is not entitled to take the car back after gifting it to you. The fact that the car is financed or still being paid off remains his responsibility , as he accepted that obligation when making the gift.
However, if the car was never truly gifted to you, and he only allowed you to use it, then it would be regarded as a loaned item rather than a gift. In that case, he would be within his rights to take it back.
In summary, the ruling depends on whether you had genuine ownership and possession of the car, or merely permission to use it. [An-Nutaf fil Fataawa 1/518, Badaa’I 6/115-119]
And Allah Ta’ala Knows Best
Mufti Muhammed Hamza Farooqui
Mufti Taahir Hansa
(The answer hereby given is specifically based on the question asked and should be read together with the question asked. Islamic rulings on this Q&A newsletter are answered in accordance to the Hanafi Fiqh unless otherwise stated.)
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