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Sunnitisch · Diese Tradition mit einer anderen vergleichen

Depriving one’s siblings (daughters / sons) of their rightful inheritance

ohne Namen · Jamiatul Ulama KZN – Council of Muslim Theologians (Suedafrika) · 2026-09-09 · Durban · Quelle

Gerechtigkeit · Hauptbotschaft Verantwortung · tragend

Das ungerechte Berauben von Erben durch Testamente ist eine schwere Sünde, die das ewige Heil des Testierenden gefährdet und die göttlichen Grenzen der Erbschaft überschreitet.

„Und wer Allah Ta’ala und Seinem Gesandten Sallallahu Alayhi Wa Sallam ungehorsam ist und Seine Grenzen überschreitet – der wird Ihn in das Feuer setzen, um darin ewig zu verweilen, und er wird eine erniedrigende Strafe haben.“

Der Text warnt davor, Erben durch ungerechte Testamente ihres rechtmäßigen Anteils zu berauben. Er zitiert den Propheten Muhammad, der besagt, dass solches Handeln den Weg in die Hölle ebnen kann, selbst nach einem Leben des Gehorsams. Es werden Verse aus der Sure An-Nisa angeführt, die das Überschreiten der von Gott festgelegten Grenzen der Erbschaft mit ewiger Strafe belegen. Weitere Hadithe betonen, dass Ungerechtigkeit im Testament ein ganzes Leben des Guten zunichtemachen kann. Umgekehrt kann Gerechtigkeit im Testament ein Leben des Bösen retten. Die Antwort stammt von Muftis der Jamiatul Ulama in Südafrika und basiert auf dem Hanafi-Fiqh. Der Text dient als religiöse Mahnung zur Einhaltung der islamischen Erbrechtsnormen.

Weltbild

was das heißt
Was ist nach diesem Text die Wurzel des Übels?
Ausbeutung, Unterdrückung, ungleiche Verhältnisse
Wo sitzt das Übel?
im Herzen, im Willen, in der Seele des Einzelnen
Was hilft dagegen?
Gebote befolgen, Ordnung einhalten, Pflichten erfüllen
Was ist der Mensch nach diesem Text?
selbstbestimmt, Urheber seines Handelns
Wohin geht die Geschichte?
die Botschaft steht außerhalb der Geschichte (erschlossen)
Worauf stützt der Text seinen Anspruch?
auf den Stifter oder Propheten der Tradition; auf die heilige Schrift der eigenen Tradition
Wem gilt die Zuwendung, die der Text fordert?
den eigenen Glaubensgeschwistern
Wohin richtet sich die Kritik des Textes?
auf die eigene Gemeinschaft und sich selbst

Verwandte Texte aus anderen Traditionen

nach Ähnlichkeit der Auswertung, ein Text je Tradition

Wozu der Text aufruft

Genannte Stellen

Koran 4:13 · Koran 4:14 · Sunan Tirmidhi · Sunan Ibn Majah #2703 · Sunan Ibn Majah #2704

Gemessen

Grundhaltung
-2 von -2 bis 2
Eindringlichkeit
3 von 3
Reichweite
2 von 5
Konkretheit
2 von 3
Abgrenzung
0 von 3
Zeitbezug
früher 2, jetzt 1, künftig 3

Ausgewertet mit qwen/qwen3.8-27b, Fassung v3. Die Maßstäbe sind für alle Traditionen gleich, nachzulesen unter Werte.

Wortlaut auf Deutsch
Nasihah (Rat): Hütet euch davor, eure Erben zu unterdrücken Rasulullah (sallallahu ‘alayhi wa sallam) sagte: „Manchmal leben ein Mann und eine Frau sechzig Jahre im Gehorsam gegenüber Allah, doch bevor sie sterben, richten sie durch ihre Testamente solch einen Schaden an, dass ihnen Jahannam (die Hölle) zusteht.“ [Das heißt, sie richten Schaden bei den Erben an, indem sie entweder mehr als ein Drittel vererben, oder indem sie ihr gesamtes Vermögen einem Erben schenken, um die anderen Erben zu berauben usw.] [Sunan Tirmidhi] ______________________________ Frage und Antwort: Welche islamischen Konsequenzen hat es, wenn man seine Geschwister (Töchter / Söhne) ihres rechtmäßigen Erbes beraubt? In der Sure An-Nisa, nachdem die Erbanteile im Detail besprochen wurden, lässt Allah Ta’ala eine strenge Warnung für diejenigen vernehmen, die die genannten Gebote bezüglich der Erbschaft verletzen, und sagt: „Dies sind die Grenzen, die Allah Ta’ala festgesetzt hat. Und wer Allah Ta’ala und Seinem Gesandten Sallallahu Alayhi Wa Sallam gehorcht, dem werden Gärten gewährt, unter denen Flüsse fließen, in denen sie ewig verweilen; und das ist die große Erreichung.“ (4:13) „Und wer Allah Ta’ala und Seinem Gesandten Sallallahu Alayhi Wa Sallam ungehorsam ist und Seine Grenzen überschreitet – der wird Ihn in das Feuer setzen, um darin ewig zu verweilen, und er wird eine erniedrigende Strafe haben.“ (4:14) Betrachtet die folgenden Ahaadeeth (Überlieferungen): Sayyiduna Anas bin Maalik Radhiyallahu Anhu überliefert, dass Rasulullah Sallallahu Alayhi Wa Sallam sagte: „Wer die Erben ihres ihnen zustehenden Erbes beraubt, dem wird Allah Ta’ala am Tag der Auferstehung sein Erbe im Paradies vorenthalten.“ (Sunan Ibn Majah #2703) Sayyiduna Abu Hurayrah Radhiyallahu Anhu überliefert, dass Rasulullah Sallallahu Alayhi Wa Sallam sagte: „Ein Mann kann die Taten der Menschen des Guten siebzig Jahre lang vollziehen, doch wenn er sein Testament macht, handelt er darin ungerecht, so dass er (sein Leben) mit bösen Taten beendet und in die Hölle eintritt. Und ein Mann kann die Taten der Menschen des Bösen siebzig Jahre lang vollziehen, doch er handelt in seinem Testament gerecht, so dass er (sein Leben) mit guten Taten beendet und in das Paradies eintritt.“ Sayyiduna Abu Hurairah Radhiyallahu Anhu sagte: „Rezitiert, wenn ihr wollt: ‚Dies sind die Grenzen (die) Allah Ta’ala festgesetzt hat‘ bis zu Seiner Aussage: ‚eine erniedrigende Strafe.‘“ (Sunan Ibn Majah #2704) Und Allah Ta’ala weiß es am besten Mufti Muhammed Hamza Farooqui Mufti Taahir Hansa (Die hier gegebene Antwort basiert spezifisch auf der gestellten Frage und sollte zusammen mit der gestellten Frage gelesen werden. Islamische Rechtsmeinungen in diesem Q&A-Newsletter werden gemäß dem Hanafi-Fiqh beantwortet, sofern nicht anders angegeben.) Fatwa-Abteilung Jamiatul Ulama (KZN) Rat der muslimischen Theologen 223 Alpine Road, Overport Durban, Südafrika Tel : +27 (0) 31 2077099 E-Mail: fatwa@jamiat.org.za Fax : +27(0) 31 2074163 Website : www.jamiat.org.za
Wortlaut im Original
Nasihah (Advice): Beware of oppressing one’s heirs Rasulullah (sallallahu ‘alayhi wa sallam) said, “Sometimes a man and a woman live in the obedience of Allah for sixty years then before they die, they cause such harm in their bequests that Jahannam becomes warranted for them.” [I.e. they cause harm to the heirs by either bequeathing more than one third, or they choose to gift all their wealth to one heir so as to deprive the other heirs etc.]” [Sunan Tirmidhi] ______________________________ Question and Answer: What are the Islamic repercussions for depriving one’s siblings (daughters / sons) of their rightful inheritance? In Surah Nisaa, after discussing the shares of inheritance in detail, Allah Ta’ala sounds a severe warning for those who breach the commands mentioned about inheritance, saying: “These are the limits set by Allah Ta’ala, and whoever obeys Allah Ta’ala and His Messenger Sallallahu Alayhi Wa Sallam will be admitted to gardens under which rivers flow, abiding eternally therein; and that is the great attainment.” (4:13) “And whoever disobeys Allah Ta’ala and His Messenger Sallallahu Alayhi Wa Sallam and transgresses His limits – He will put him into the Fire to abide eternally therein, and he will have a humiliating punishment.” (4:14) Consider the following Ahaadeeth: Sayyiduna Anas bin Maalik Radhiyallahu Anhu narrates that Rasulullah Sallallahu Alayhi Wa Sallam said: “Whoever disinherits the inheritance due to his heirs, Allah Ta’ala will deprive him of his inheritance in Paradise on the Day of Resurrection.” (Sunan Ibn Majah #2703) Sayyiduna Abu Hurayrah Radhiyallahu Anhu narrates that Rasulullah Sallallahu Alayhi Wa Sallam said: “A man may do the deeds of the people of goodness for seventy years, then when he makes his will, he is unjust in his will, so he ends (his life) with evil deeds and enters Hell. And a man may do the deeds of the people of evil for seventy years, then he is just in his will, so he ends (his life) with good deeds and enters Paradise.” Sayyiduna Abu Hurairah Radhiyallahu Anhu said: “Recite if you wish: “These are the limits (set by) Allah Ta’ala up to His saying: “a humiliating punishment.” (Sunan Ibn Majah #2704) And Allah Ta’ala Knows Best Mufti Muhammed Hamza Farooqui Mufti Taahir Hansa (The answer hereby given is specifically based on the question asked and should be read together with the question asked. Islamic rulings on this Q&A newsletter are answered in accordance to the Hanafi Fiqh unless otherwise stated.) Fatwa Department Jamiatul Ulama (KZN) Council of Muslim Theologians 223 Alpine Road, Overport Durban, South Africa Tel : +27 (0) 31 2077099 Email: fatwa@jamiat.org.za Fax : +27(0) 31 2074163 Website : www.jamiat.org.za