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Sunnitisch · Diese Tradition mit einer anderen vergleichen

Muslimische Ethik im Straßenverkehr Bewahren​

DITIB Religionsamt · DITIB · 2026-07-03 · Köln · Quelle

Verantwortung · Hauptbotschaft Fürsorge · tragend Demut

Die Einhaltung der Verkehrsregeln ist für Muslime eine religiöse Pflicht, weil sie dem göttlichen Gebot entspricht, das Leben, den Besitz und die gesellschaftliche Ordnung zu schützen.

Die Verkehrsregeln, die als Ergebnis schmerzhafter Erfahrungen im Fahrbetrieb aufgestellt wurden, zielen im Grunde genau darauf ab, was unsere Religion gebietet: das menschliche Leben, den Besitz und die gesellschaftliche Ordnung zu schützen.

Der Text ist eine Freitagspredigt der DITIB-Predigtkommission, die muslimische Ethik mit der Einhaltung der Verkehrsregeln verbindet. Als Grundlage dienen die fünf Schutzzwecke des Islam (Maqasid al-Sharia) sowie Koranverse und Hadithe, die vor Selbstgefährdung und Schaden an anderen warnen. Verkehrsregeln wie Geschwindigkeitsbegrenzung, Gurtanlegen und Handyverbot werden als weltliche Entsprechung dieser religiösen Gebote dargestellt. Der Text ruft zur Besonnenheit im Straßenverkehr auf, insbesondere in den Ferien, und verbindet dies mit spirituellen Praktiken wie Gebet auf Reisen und Sadaqa. Am Ende wird zusätzlich die Pflegefamilie als Ausdruck von Barmherzigkeit und Fürsorge thematisiert. Der Gegenwartsbezug liegt in der konkreten Situation der Urlaubszeit und der aktuellen DITIB-Kampagne zur Pflegefamilie.

Weltbild

was das heißt
Was ist nach diesem Text die Wurzel des Übels?
Abkehr von Gott, Gleichgültigkeit, Götzendienst
Wo sitzt das Übel?
im Herzen, im Willen, in der Seele des Einzelnen
Was hilft dagegen?
Gebote befolgen, Ordnung einhalten, Pflichten erfüllen; Gebet, Gottesdienst, Meditation, wiederholte Übung
Was ist der Mensch nach diesem Text?
von Gott gewollt, mit Aufgabe und Verantwortung
Wohin geht die Geschichte?
die Botschaft steht außerhalb der Geschichte
Worauf stützt der Text seinen Anspruch?
auf den Stifter oder Propheten der Tradition; auf die heilige Schrift der eigenen Tradition
Wem gilt die Zuwendung, die der Text fordert?
den eigenen Glaubensgeschwistern
Wohin richtet sich die Kritik des Textes?
auf die eigene Gemeinschaft und sich selbst

Verwandte Texte aus anderen Traditionen

nach Ähnlichkeit der Auswertung, ein Text je Tradition

Wozu der Text aufruft

Genannte Stellen

Koran 4:29 · Ibn Madsche, Ahkam 17 · Muslim, Mezalim 32 · Koran 31:18 · Koran 3:124 · Koran 31:18-19 · Koran 49:11 · Tirmizi, Zekat 28

Gemessen

Grundhaltung
1 von -2 bis 2
Eindringlichkeit
2 von 3
Reichweite
3 von 5
Konkretheit
3 von 3
Abgrenzung
0 von 3
Zeitbezug
früher 2, jetzt 3, künftig 1

Ausgewertet mit qwen3.8-27b, Fassung v3. Die Maßstäbe sind für alle Traditionen gleich, nachzulesen unter Werte.

Wortlaut anzeigen
Muslimische Ethik im Straßenverkehr Bewahren​ (03.07.2026) Liebe Gläubige! Eines der Hauptziele des Islam ist es, das Wohl der Menschen zu fördern und sie vor Schaden zu bewahren. Deshalb zählt unsere Religion den Schutz des Lebens, des Eigentums, des Verstandes, der Nachkommenschaft und des Glaubens zu ihren grundlegenden Prinzipien. Allah spricht im Koran: „Tötet euch nicht selbst. Gewiss, Allah ist euch gegenüber sehr barmherzig.“1 Auch unser Prophet (s) lehrte uns, anderen keinen Schaden zuzufügen.2 Diese göttliche Warnung und der prophetische Rat zeigen deutlich, dass der Mensch jedes Verhalten unterlassen muss, das sowohl sein eigenes Leben als auch das Leben anderer gefährdet oder ihnen Schaden zufügt. Verehrte Muslime! Im Einklang mit diesen göttlichen Maßstäben handelt ein Muslim wie in allen Bereichen seines Lebens auch im Straßenverkehr verantwortungsbewusst. Die Verkehrsregeln, die als Ergebnis schmerzhafter Erfahrungen im Fahrbetrieb aufgestellt wurden, zielen im Grunde genau darauf ab, was unsere Religion gebietet: das menschliche Leben, den Besitz und die gesellschaftliche Ordnung zu schützen. Geschwindigkeitsbegrenzungen, das Verbot der Handynutzung am Steuer, das Anlegen des Sicherheitsgurtes, die rechtzeitige Wartung des Fahrzeugs sowie das Beachten von Verkehrszeichen dienen der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Deshalb ist die Einhaltung der Verkehrsregeln von lebenswichtiger Bedeutung. Werte Gläubige! Allah der Erhabene und sein Gesandter (s) lehren uns, wie wir dieser Verantwortung gerecht werden können. So wird uns im Koran und in der Sunna aufgetragen, den Passanten auf der Straße keine Unannehmlichkeiten zu bereiten,3 uns maßvoll und bescheiden zu verhalten,4 unseren Zorn zu beherrschen5 und den Menschen mit Respekt zu begegnen.6 Ein Gläubiger, der sein Leben nach diesen Geboten gestaltet, hält sich im Straßenverkehr nicht nur an die Regeln, sondern wird gleichzeitig zu einem vorbildlichen Menschen, der das Leben, die Rechte und die Würde anderer achtet. Meine Geschwister! In diesen Tagen, in denen viele von uns ihre Verwandten in der Ferne besuchen oder in den Urlaub aufbrechen, sollten wir uns im Straßenverkehr nicht beeilen. Legen wir bei Bedarf Pausen ein und vermeiden jedes Verhalten, das unsere Sicherheit gefährdet. Vernachlässigen wir während der Reise nicht unsere Gebete. Bemühen wir uns, in den Moscheen entlang unserer Route zu beten, nach Möglichkeit Ortschaften mit muslimischer Bevölkerung zu besuchen und so unsere Reise in einen spirituellen Gewinn zu verwandeln. Vergessen wir auch nicht, vor der Abreise den Bedürftigen Sadaqa (Almosen) zu geben. Denn die Sadaqa bewahrt den Muslim mit Allahs Erlaubnis vor einem üblen Ausgang.7 Zum Abschluss meiner Predigt möchte ich an die Wichtigkeit der Pflegefamilie erinnern. Pflegefamilie zu sein bedeutet, einem Kind, das aus verschiedenen Gründen nicht bei seiner Familie aufwachsen kann, Liebe, Geborgenheit und ein warmes Zuhause zu schenken. Zugleich ist es einer der schönsten Wege, dem Gebot unserer Religion zu Barmherzigkeit und gegenseitiger Fürsorge nachzukommen. Ich lade unsere Geschwister, deren persönliche und familiäre Voraussetzungen dies ermöglichen, herzlich dazu ein, diese Möglichkeit in Betracht zu ziehen. Wer nähere Informationen erhalten möchte, kann sich an die DITIB-Hotline oder an die zuständigen Stellen wenden. Die DITIB-Predigtkommission Quellen: 1 Nisa, 4/29. 2 Ibn Madsche, Ahkam, 17. 3 Muslim, Mezalim, 32. 4 Loqman, 31/18. 5 Al Imran, 3/124. 6 Loqman, 31/18-19; Hudschurat, 49/11. 7 Tirmizi, Zekat, 28. 2026-07-03 Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung der DITIB reproduziert, vervielfältigt oder verarbeitet werden. Archiv 2007-2008  | 2009-2010 zurück Top Aktuelles 22.09.2025 DITIB sucht Mediengestalter/In Video- Bild & Ton Nachrichten 24.08.2026 DİTİB-Botschaft zur Mewlid-Nacht 19.08.2026 In tiefer Trauer 12.08.2026 Dr. Mehmet Aksoy, unser geschätzter ehemaliger DİTİB-Vorsitzender, ist verstorben Zu allen Pressemeldungen und Nachrichten Positionen 07.05.2025 Der Gebetsruf (Adhan) 06.05.2025 Humor im Islam 05.06.2024 DITIB Baden-Württemberg verurteilt den Angriff auf Vertreter von Pax Europa und Polizisten in Mannheim aufs Schärfste Archiv Landesverband 27.09.2023 Neuer Vorstand übernimmt Führung der Islamischen Religionsgemeinschaft DITIB-NRW e.V. 14.02.2020 Bombendrohungen gegen vier Moscheen Archiv Freitagspredigt 04.09.2026 Verantwortungsbewusstsein 28.08.2026 Die Herzen finden nur mittels Allahs Gedenken Ruhe 21.08.2026 Unsere Wiedergeburt: Die Geburt des Propheten Gehe zu Predigt Archiv