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Konservativ · Diese Tradition mit einer anderen vergleichen

Schabbat 11.3 wenn der Gegenstand in der Luft klebt

Mischna Tora Talmud · Mischna Tora Talmud · 2024-01-30 · Quelle

Wissen · Hauptbotschaft Verantwortung · tragend

Die juristische Schuld beim Werfen am Schabbat hängt nicht von der physischen Berührung einer Oberfläche ab, sondern davon, ob der Gegenstand innerhalb der definierten räumlichen Grenzen (4 Amot, unter 80 cm Höhe) als im öffentlichen Raum liegend oder schwebend klassifiziert wird.

Wenn jemand etwas aus vier am Mord Entfernung gegen eine Wand wirft, so gilt es, wenn er das geworfene Oberhalb zähntvachim kleben bleibt, wie in die Luft geworfen.

Der Text erläutert die halachischen Regeln des Schabbat bezüglich des Werfens und Tragens von Gegenständen im öffentlichen Raum. Er definiert die kritische Distanz von vier Amot (ca. zwei Metern) als Grenze, ab der eine Handlung als verbotene Arbeit gilt. Ein zentraler Punkt ist die Unterscheidung zwischen einem Gegenstand, der an einer Wand über 80 Zentimeter Höhe klebt, und einem, der darunter haftet oder auf einer Oberfläche liegt. Klebt der Gegenstand über dieser Höhe, gilt er als in der Luft schwebend und der Werfende ist frei, da die Luft über 80 cm als freier Raum (Makom Patur) gilt. Liegt oder klebt er unter 80 cm, wird er wie am Boden liegend behandelt, was bei einer Wurfweite von vier Amot Schuld auslöst. Der Text analysiert zudem das Rollen von Gegenständen: Landet ein geworfener Gegenstand innerhalb der Grenze und rollt darüber hinaus, ist der Werfende frei; landet er außerhalb und rollt zurück, ist er schuldig. Die Argumentation stützt sich auf die Mishna und erklärt die logischen Konsequenzen dieser räumlichen und zeitlichen Parameter für die juristische Bewertung des Handelns.

Weltbild

was das heißt
Was ist nach diesem Text die Wurzel des Übels?
Unwissenheit, Illusion, falsche Sicht der Wirklichkeit (erschlossen)
Wo sitzt das Übel?
im Herzen, im Willen, in der Seele des Einzelnen
Was hilft dagegen?
Gebote befolgen, Ordnung einhalten, Pflichten erfüllen; Einsicht, Lernen, Aufklärung, richtige Erkenntnis
Was ist der Mensch nach diesem Text?
selbstbestimmt, Urheber seines Handelns
Worauf stützt der Text seinen Anspruch?
auf Tradition, Väter, gewachsene Praxis
Wem gilt die Zuwendung, die der Text fordert?
den eigenen Glaubensgeschwistern
Wohin richtet sich die Kritik des Textes?
der Text kritisiert nicht

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nach Ähnlichkeit der Auswertung, ein Text je Tradition

Wozu der Text aufruft

Genannte Stellen

Mishna Schabbat 11,3

Gemessen

Grundhaltung
0 von -2 bis 2
Eindringlichkeit
1 von 3
Reichweite
1 von 5
Konkretheit
3 von 3
Abgrenzung
0 von 3
Zeitbezug
früher 1, jetzt 3, künftig 0

Ausgewertet mit qwen/qwen3.8-27b, Fassung v3. Die Maßstäbe sind für alle Traditionen gleich, nachzulesen unter Werte.

Wortlaut anzeigen
Mishno Shabbat, 11. Kapitel 3. Mishna. Wir haben in den vergangenen Mishno J gelernt, dass werfen am Shabbat genauso eine Arbeit ist wie eine Sache heraustragen. Wer eine Sache aus dem Privaten in den öffentlichen Bereich trägt oder umgekehrt oder wirft, muss ein Opfer bringen. Was aber, wenn ich mich im öffentlichen Bereich befinde, dort eine Sache aufhebe und sie trage. Wie weit muss ich eine Sache tragen, um ein Opfer schuldig zu sein? Die Antwort ist vier am Mord, also zwei Meter ungefähr. Das gleiche gilt fürs Werfen. Wir werden auf die genauen Details noch zurückkommen. Sagt die Mishna. Hasorek arba'a am Mord. Bakotte lemala me asra tvachim. Kasorek be'a vir. Wenn jemand etwas aus vier am Mord Entfernung gegen eine Wand wirft, so gilt es, wenn er das geworfene Oberhalb zähntvachim kleben bleibt, wie in die Luft geworfen. Worum geht es hier? Jemand steht im öffentlichen Gebiet und wirft einen klebeln Gegenstand vier am Mord oder zwei Meter weit. Oder mehr. Und dieser Gegenstand trifft eine Wand und bleibt an der Wand kleben. Jetzt kommt es auf die Höhe an. Wo der Gegenstand an der Wand kleben bleibt, sind das über 10 Vachima, so über 80 Zentimeter, dann ist der Werfende frei. Die Luft des öffentlichen Bereichs erstreckt sich nur bis zu einer Höhe von 80 Zentimeter. Alles darüber hinaus gilt als Makompatur, also als freier Ort. Es ist erlaubt von einem Makompatur in alle Bereiche zu tragen und umgekehrt. Der Gegenstand gilt so, als ob er in die Luft in der Luft hängt. Er hat zwar an der Wand, er haftet zwar in der Wand, aber er liegt nicht auf ihr. Deshalb gilt es so, als ob er in der Luft schweben würde. Dementsprechend ist der Werfende frei, weil er weder vier am Mord im öffentlichen Bereich eine Sache bewegt hat, noch hat er die Sache in einen privaten Bereich gebracht. Ganz anders würde es aussehen, wenn der Gegenstand nicht an der Mauer kleben, sondern auf etwas landen würde, zum Beispiel auf ein Autodach. Obwohl das Autodach über 80 Zentimeter hoch ist, gilt es als privater Bereich, weil der Gegenstand nicht wie hier in der Luft hängen, sondern auf etwas liegen würde. Saktimischer weiter. Lema Tame Asarat Vakhem Kasorek Baharis Wenn unterhalb von 10 Vakhem, gilt es so wie auf die Erde geworfen. Bleibt der klebrige Gegenstand unterhalb von 80 Zentimeter an der Mauer kleben, gilt es so, als ob er im öffentlichen Gebiet gelandet ist, denn die Luft des öffentlichen Bereiches reicht 80 Zentimeter hoch. In unserem Fall bleibt der Gegenstand unterhalb der 80 Zentimeter kleben und das ist so, wie sagt die Mishna, Hasorek Baharis Arbaa Mord Hayaf, wer in vier Mord Entfernung etwas auf die Erde wirft, ist schuldig. Der Werfende muss einen Opfer bringen, weil er vier Mord weit an den Gegenstand im öffentlichen Bereich bewegt hat. Da der klebrige Gegenstand in der Luft auf einer Höhe unter 80 Zentimeter hängt, gilt er so, als ob er am Boden liegen würde. Sarak Letoch Arbaa Mord Venit Galal Chuzle Arbaa Mord Batur Warf er es innerhalb vier Mord und es wälzte sich weiter hinaus, ist er frei. Wer einen Gegenstand innerhalb von vier Mord, also zwei Meter, zu werfen, beabsichtigt, also innerhalb der erlaubten Grenze und der Gegenstand landet innerhalb dieser Grenze, rollt aber danach weiter, so ist der Werfende frei. Warum ist er frei? Entweder weil der Gegenstand ohne seine Absicht weiter rollt oder weil der Gegenstand bereits innerhalb der vier Mord gelandet ist, womit die Arbeit des Werfens bereits abgeschlossen war. Chuzle Arbaa Mord Venit Galal Letoch Arbaa Mord Hayaf Warf er es weiter hinaus und es wälzte sich in die vier Mord zurück, ist er schuldig. Im Gegensatz zum letzten Fall, auch wenn der Gegenstand außerhalb der vier Mord landet und dann innerhalb der vier Mord zurückrollt, so ist der Werfende, so muss der Werfende ein Opfer bringen, weil er den Gegenstand weiter als die erlaubten vier Mord, also zwei Meter weit im öffentlichen Gebiet geworfen hat. Dass der Gegenstand zurückrollt, ist dabei unbedeutend, da er außerhalb der vier Mord die Erde berührt hat, womit die Arbeit des Werfens abgeschlossen war. So muss er ein Opfer bringen.