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Schabbat 11.6 Absicht und Irrtum

Mischna Tora Talmud · Mischna Tora Talmud · 2024-02-06 · Quelle

Verantwortung · Hauptbotschaft Wissen · tragend

Die rituelle Sühnepflicht durch ein Opfer entsteht nur dann, wenn sowohl der Beginn als auch das Ende einer verbotenen Handlung im Zustand der Unwissenheit über den Schabbat stattfand.

Denn es gilt nur, wenn Anfang und Ende im Irrtum verübt sind.

Der Text analysiert die juristischen und rituellen Konsequenzen des Schabbatbruchs, wobei die Unterscheidung zwischen vorsätzlichem Handeln und Irrtum im Zentrum steht. Es wird dargelegt, dass ein vorsätzlicher Bruch historisch die Todesstrafe nach sich zog, während ein unvorsichtiger Bruch ein Sühneopfer erfordert. Die zentrale Regel lautet, dass ein Opfer nur dann fällig ist, wenn sowohl der Beginn als auch das Ende der Handlung im Zustand des Irrtums (Unwissenheit über den Schabbat) stattfand. Der Text illustriert dies anhand konkreter Beispiele, wie dem Werfen eines Gegenstands oder dem Tragen einer Tasche. Wenn sich die Person während der Handlung erinnert, dass es Schabbat ist, entfällt die Opferpflicht, da das Ende der Handlung mit Wissen geschah. Umgekehrt gilt, dass ein Anfang mit Wissen und ein Ende im Irrtum ebenfalls keine Opferpflicht begründet. Der Text dient als lehrhafte Auslegung der Mischna, um die Grenzen der Verantwortung und der rituellen Sühne zu klären.

Weltbild

was das heißt
Was ist nach diesem Text die Wurzel des Übels?
Unwissenheit, Illusion, falsche Sicht der Wirklichkeit
Wo sitzt das Übel?
im Herzen, im Willen, in der Seele des Einzelnen
Was hilft dagegen?
Einsicht, Lernen, Aufklärung, richtige Erkenntnis; Gebet, Gottesdienst, Meditation, wiederholte Übung
Was ist der Mensch nach diesem Text?
selbstbestimmt, Urheber seines Handelns
Worauf stützt der Text seinen Anspruch?
auf Tradition, Väter, gewachsene Praxis
Wem gilt die Zuwendung, die der Text fordert?
den eigenen Glaubensgeschwistern
Wohin richtet sich die Kritik des Textes?
der Text kritisiert nicht (erschlossen)

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nach Ähnlichkeit der Auswertung, ein Text je Tradition

Wozu der Text aufruft

Genannte Stellen

Mischner Schabbat 11,6

Gemessen

Grundhaltung
0 von -2 bis 2
Eindringlichkeit
1 von 3
Reichweite
1 von 5
Konkretheit
3 von 3
Abgrenzung
0 von 3
Zeitbezug
früher 1, jetzt 3, künftig 0

Ausgewertet mit qwen/qwen3.8-27b, Fassung v3. Die Maßstäbe sind für alle Traditionen gleich, nachzulesen unter Werte.

Wortlaut anzeigen
Mischner-Schabbat, 11. Kapitel, 6. Mischner. In der Vergangenheit haben wir bereits gelernt, dass Tieropfer nur dann gebracht werden, wenn das Übertreten von Schabbat ohne Absicht geschieht. Wer Schabbat mit Vorsatz bricht, wird bei zwei Zeugen, einer Vorwarnung und einem intakten Gericht die Tode Strafe verhängt. Bei der Abwesenheit von Zeugen wird eine göttliche Strafe verhängt. Da wir heute kein Strafgericht haben, bleibt nur die letzte Möglichkeit. Die Folge dem Mischner behandelt die Grenzen von Absicht und Irrtum. Sag dir Mischner. Hasurek veniskar atle har shi'e tsah miadoh. Wenn jemand etwas wirft und sich erinnert, nachdem es aus seiner Hand gekommen ist. Wirft jemand an den Gegenstand von einem Gebiet ins andere Gebiet, ohne die Absicht Schabbat zu brechen und erinnert sich erst, dass heute Schabbat eigentlich ist, nachdem der Gegenstand seine Hand verlassen hat und sich in der Luft befindet. In so einem Fall ist der Werfende frei, wie die Mischner gleich sagen wird. Er muss also kein Opfer bringen, weil ein Opfer nur dann gebracht werden kann, wenn der Beginn und das Ende der Tätigkeit im Irrtum geschah, wie die Mischner das gleich sagen wird. In unserem Fall begann das Werfen im Irrtum, da die Person nicht wusste, dass heute Schabbat ist. Jedoch war das Ende des Werfens nicht im Irrtum, weil die Person sich erinnert hatte, als der Gegenstand noch in der Luft war. Er landete also mit Bewusstsein, dass es heute Schabbat ist. Deshalb muss der Werfende auch kein Opfer bringen, da das Werfen im Irrtum begann, aber nicht im Irrtum endete. Ke Latah Herr, Ke Latah Kelleff, O Genis Refa Patur. Wenn ein anderer das Geworfen auffängt oder ein Hund es auffängt oder wenn der Gegenstand in der Luft verbrennt, so ist der Werfende frei. Hat jemand einen Gegenstand am Schabbat mit Absicht geworfen, mit dem Wissen, dass heute Schabbat ist? Doch eine andere Person hat den geworfenen Gegenstand aus der Luft abgefangen. So in so einem Fall sind beide, der Werfende und der Fänger frei. Keine von ihnen muss ein Opfer bringen, weil wie wir es gelernt haben, eine Arbeit, die von zwei Personen gemacht wird, obwohl nur eine Person dafür notwendig ist, zieht kein Opfer nach Sicht. Dies gilt jedoch nur im Fall, wenn der Fänger den geworfenen Gegenstand aus der Luft gegriffen hat. Hat er den Gegenstand zugeworfen bekommen? So ist der Werfende verpflichtet, ein Opfer zu bringen. Das Gleiche gilt für die anderen in der Mischna erwähnten Beispiele. Zarak la Sot, Chaburah ben be Adam ben be Behema, venis car al shalona, seta chaburah patur. Warf jemand, um eine Menschen oder ein Tier zu verwunden und erinnerte sich, bevor die verwunden geschah, so ist er frei. Am Schabbat ist es verboten, jemanden zu verletzen oder zu verwunden. Natürlich ist es auch am Wochentag verboten, nur aus anderen Gründen. Wer war jemand, warf jemand, einen Gegenstand mit der Absicht, eine Menschen zu verwunden und erinnerte sich, dass heute Schabbat ist, bevor der Gegenstand sein Ziel traf, so muss der Werfende kein Opfer bringen. Denn die Regel ist die folgende. Diese Regel bezieht sich nur aufs Werfen, sondern auf alle Situationen. Zum Beispiel, wenn eine Person vergisst, dass heute Schabbat ist und geht mit ihrer Tasche spazieren, erinnert sich aber noch, bevor sie die Tasche ablegt oder bevor sie stehenbleibt auf der Straße, dann muss diese Person kein Opfer bringen. Denn der Anfang der Handlung des Tragens wurde zwar im Irrtum verübt, aber nicht das Ende. Das Ende, also das stehenbleiben oder das ablegen geschah mit Wissen, dass heute Schabbat ist. Bleibt die Person jedoch auf der Straße stehen und erinnert sich erst danach, dass heute Schabbat ist, muss die Person ein Opfer bringen. Denn der Anfang und das Ende der Handlung des Tragens wurde im Irrtum verübt. Ist aber der Anfang versehen und das Ende mit Wissen oder der Anfang mit Wissen und das Ende versehen, so sind die ausübenden frei, denn es gilt nur, wenn Anfang und Ende im Irrtum verübt sind. Dass das alles gilt auch umgekehrt. Wenn die Person weiß, dass gerade Schabbat ist, etwas auf die Straße trägt, aber vor dem Ablegen vergisst, dass Schabbat ist, so war der Anfang des Tragens mit Wissen und das Ende im Irrtum. Und dafür ist man nicht verpflichtet, ein Opfer zu bringen. Ende des elften Kapitels.