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Schabbat 11.4 Werfen in Pfützen

Mischna Tora Talmud · Mischna Tora Talmud · 2024-02-01 · Quelle

Wissen · Hauptbotschaft Verantwortung · tragend

Die halachische Schuld beim Werfen am Schabbat hängt davon ab, ob der Ort als öffentlicher Bereich oder als privater Bereich (Karmelit) klassifiziert wird, wobei seichte Pfützen als öffentlicher Bereich gelten.

Wenn ein seichtes Wasser da ist, durch welches ein öffentlicher Weg führt, so ist derjenige, welcher darin 4 am Mord weit wirft, schuldig.

Der Text analysiert die halachischen Regeln für das Werfen von Gegenständen auf dem Schabbat, insbesondere in Bezug auf die Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Bereichen. Er definiert das Meer als privaten Bereich (Karmelit), in dem das Werfen über vier Ellen erlaubt ist, da es nach Tora nicht verboten ist, nur nach rabbinischem Recht. Im Gegensatz dazu werden seichte Pfützen, die durch Regen entstehen und unter 80 cm tief sind, als Teil der öffentlichen Straße klassifiziert. Das Werfen in solchen Pfützen ist daher nach Tora verboten und macht den Handelnden schuldig. Die Mishna wiederholt diese Regel, um klarzustellen, dass auch große Pfützen, die von Menschen umgangen werden, zum öffentlichen Bereich gehören. Der Text dient der juristischen Präzisierung der räumlichen Kategorien, die für die Schabbat-Beobachtung relevant sind. Es geht um die korrekte Einordnung von Naturphänomenen in das religiöse Rechtssystem.

Weltbild

was das heißt
Was ist nach diesem Text die Wurzel des Übels?
Unwissenheit, Illusion, falsche Sicht der Wirklichkeit (erschlossen)
Wo sitzt das Übel?
im Herzen, im Willen, in der Seele des Einzelnen
Was hilft dagegen?
Gebote befolgen, Ordnung einhalten, Pflichten erfüllen; Einsicht, Lernen, Aufklärung, richtige Erkenntnis
Was ist der Mensch nach diesem Text?
selbstbestimmt, Urheber seines Handelns
Worauf stützt der Text seinen Anspruch?
auf Tradition, Väter, gewachsene Praxis
Wem gilt die Zuwendung, die der Text fordert?
den eigenen Glaubensgeschwistern
Wohin richtet sich die Kritik des Textes?
der Text kritisiert nicht

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nach Ähnlichkeit der Auswertung, ein Text je Tradition

Wozu der Text aufruft

Genannte Stellen

Mishna Shabbat 11.4

Gemessen

Grundhaltung
0 von -2 bis 2
Eindringlichkeit
1 von 3
Reichweite
3 von 5
Konkretheit
3 von 3
Abgrenzung
0 von 3
Zeitbezug
früher 1, jetzt 3, künftig 0

Ausgewertet mit qwen/qwen3.8-27b, Fassung v3. Die Maßstäbe sind für alle Traditionen gleich, nachzulesen unter Werte.

Wortlaut anzeigen
Mishno Shabbat, 11. Kapitel, 4. Mishna, sagt Mishna. Hasurek Bayam Arba'a am Mord Batur. Wenn jemand auf dem Meer 4 am Mord weit wirft, ist frei. Das Meer gilt nicht das öffentlicher Bereich, weil es nicht für die Öffentlichkeit zugänglich ist, sondern als kamelit. Auch wenn man von einem Ende zum anderen Ende des Meeres einen Gegenstand wirft, ist man frei. Nach der Torah darf man im Kamelitbereich transportieren, nach der Rabbin an nicht. Macht man es trotzdem, muss man kein Opfer bringen. Immer Herr Jarekak Mai Mere Shud Arabim Mere Lechet Bo, hasurek beto Chor Arba'a am Mord Chayaf. Wenn ein seichtes Wasser da ist, durch welches ein öffentlicher Weg führt, so ist derjenige, welcher darin 4 am Mord weit wirft, schuldig. Das hier verwendete Wort Rakak ist etwas zwischen Pfütze und Teich. Ziefalls eine Pfütze, aber so beständig wie ein Teich. Sie entstehen durch Regen im Winter und vertrocknen im Sommer. Die Mishna spricht hier über eine solche Pfütze, die durch Regen entstehen und die öffentliche Straßen fluten. Diese Pfützen bilden keinen anderen Bereich, sie gehören immer noch zum öffentlichen Bereich, zur öffentlichen Straße und wer darin 4 am Mord wirft, ist schuldig. Wie tief darf ein seichtes Wasser höchsten sein, unter 10 Fahim, also unter 80 cm. Sind diese Pfützen über 80 cm tief, gehören sie nicht mehr zum öffentlichen Bereich, sondern zum Kamellit, wo den Tragen nur rabbinisch verboten ist. Rakak Mere Lechet Bo, hasurek beto Chor Arba'a am Mord Chayaf. Wenn ein seichtes Wasser durch das ein öffentlicher Weg geht, 4 am Mord wirft, ist schuldig. Hier wiederholt die Mishna sich selbst, wortwörtlich. Der Grund für diese Wiederholung ist nach dem Talmot Hiroshaymi, dass die Mishna hier große Pfützen meint, die von Menschen umgangen werden. Weil die Menschen diese Pfützen umgehen, könnte man denken, sie gehören nicht zum öffentlichen Bereich. Deshalb möchte die Mishna hier unterstreichen, dass auch solche Pfützen, die natürlich nicht tiefer als 10 Fahim sein dürfen, gehören auch zum öffentlichen Bereich. Und so ist auch die Al-Hah, viel Spaß mit den Pfützen.